Der Deutsche Bund war ein, auf der Bundesakte
vom 8. Juni 1815 beruhender, deutscher Staatenbund. Die Akte war aufgrund des
österreichischen Entwurfes, den man mit dem preußischen Programm verschmolzen
hatte, auf dem Wiener Kongress zustande gekommen und ließ viele Wünsche der
Nation unbefriedigt, da man nach langen Verhandlungen schließlich unter dem
Eindruck der Rückkehr Napoleons den Abschluss des Bundes beschleunigt hatte.
Der Zweck des Bundes war die Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands
und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Bei seiner Gründung umfasste er 35 monarchische Staaten und 4 Freie Städte.
Die Angelegenheiten des Bundes wurden durch eine Bundesversammlung geregelt,
den sogenannten Bundestag, welcher aus den bevollmächtigten Gesandten aller
Bundesstaaten bestand und seinen Sitz in Frankfurt am Main hatte. Das Präsidium
wurde von Österreich geführt. Die Versammlung bestand aus allgemeiner Versammlung
und der Bundesregierung (engerer Rat). Der Bundesrat trat zusammen, wenn es
sich um Abfassung oder Abänderung von Grundgesetzen des Bundes, um organisatorische
Bundeseinrichtungen und sonstige gemeinnützige Anordnungen, um eine Kriegserklärung
oder Friedensbestätigung oder um Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund
handelte, und zwar fand hier keine Beratung und Erörterung, sondern nur Abstimmung
statt, wobei zu einem gültigen Beschluss eine Majorität von zwei Dritteln erforderlich
war. Im engeren Rat entschied absolute Majorität.
Die durch den Bund herbeigeführte Einheit der deutschen Nation beschränkte sich
auf die Aufstellung einer Bundesarmee. Das Heer, das zur Verteidigung des Bundes
und jedes seiner Glieder dienen sollte, stand unter dem Oberbefehl der Bundesversammlung.
Obwohl sich in der Bundesakte die Mitglieder vorbehalten hatten, wegen des Handels
und Verkehrs zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beratung zu treten, ist
auf diesem Gebiet nur durch einige Bundesstaaten eine wenigstens teilweise Einigung
erzielt worden. So bildeten sich der Preußisch-Deutsche Zollverein und der von
Hannover geleitete Steuerverein, welche 1851 miteinander verschmolzen. Durch
einen Handels- und Zollvertrag trat dieser Deutsche Zollverein 1853 mit dem
Österreichischen Zollverein in Verbindung.
Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Preußen
und Österreich, insbesondere um die Vorherrschaft, und so wurde 1866 während
des Deutsch-Österreichischen Krieges der Deutsche Bund aufgelöst.
Karte des Deutschen Bundes um 1815
