Der Deutsche Bund

Der Deutsche Bund war ein, auf der Bundesakte vom 8. Juni 1815 beruhender, deutscher Staatenbund. Die Akte war aufgrund des österreichischen Entwurfes, den man mit dem preußischen Programm verschmolzen hatte, auf dem Wiener Kongress zustande gekommen und ließ viele Wünsche der Nation unbefriedigt, da man nach langen Verhandlungen schließlich unter dem Eindruck der Rückkehr Napoleons den Abschluss des Bundes beschleunigt hatte. Der Zweck des Bundes war die Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten. Bei seiner Gründung umfasste er 35 monarchische Staaten und 4 Freie Städte.

Die Angelegenheiten des Bundes wurden durch eine Bundesversammlung geregelt, den sogenannten Bundestag, welcher aus den bevollmächtigten Gesandten aller Bundesstaaten bestand und seinen Sitz in Frankfurt am Main hatte. Das Präsidium wurde von Österreich geführt. Die Versammlung bestand aus allgemeiner Versammlung und der Bundesregierung (engerer Rat). Der Bundesrat trat zusammen, wenn es sich um Abfassung oder Abänderung von Grundgesetzen des Bundes, um organisatorische Bundeseinrichtungen und sonstige gemeinnützige Anordnungen, um eine Kriegserklärung oder Friedensbestätigung oder um Aufnahme eines neuen Mitgliedes in den Bund handelte, und zwar fand hier keine Beratung und Erörterung, sondern nur Abstimmung statt, wobei zu einem gültigen Beschluss eine Majorität von zwei Dritteln erforderlich war. Im engeren Rat entschied absolute Majorität.

Die durch den Bund herbeigeführte Einheit der deutschen Nation beschränkte sich auf die Aufstellung einer Bundesarmee. Das Heer, das zur Verteidigung des Bundes und jedes seiner Glieder dienen sollte, stand unter dem Oberbefehl der Bundesversammlung.

Obwohl sich in der Bundesakte die Mitglieder vorbehalten hatten, wegen des Handels und Verkehrs zwischen den einzelnen Bundesstaaten in Beratung zu treten, ist auf diesem Gebiet nur durch einige Bundesstaaten eine wenigstens teilweise Einigung erzielt worden. So bildeten sich der Preußisch-Deutsche Zollverein und der von Hannover geleitete Steuerverein, welche 1851 miteinander verschmolzen. Durch einen Handels- und Zollvertrag trat dieser Deutsche Zollverein 1853 mit dem Österreichischen Zollverein in Verbindung.

Im Laufe der Zeit kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Preußen und Österreich, insbesondere um die Vorherrschaft, und so wurde 1866 während des Deutsch-Österreichischen Krieges der Deutsche Bund aufgelöst.

Karte des Deutschen Bundes um 1815