Die Gründung des Deutschen Reiches 1871

Im Oktober 1870 verhandelte Bismarck in Versailles mit den Ministern der vier süddeutschen Staaten über den Beitritt ihrer Länder zum Norddeutschen Bund, d.h. über die Gründung des Deutschen Reiches. Der Norddeutsche Bund, der Zusammenschluss der norddeutschen Staaten unter preußischer Vormacht, galt bereits bei seiner Gründung 1867 als eine Vorstufe zur deutschen Einheit. Die Erinnerungen an Kaiser und Reich hatten in Deutschland eine nahezu mystische Faszination behalten und sich so sehr mit den nationalen Sehnsüchten der Deutschen verbunden, dass der preußische Ministerpräsident und Kanzler des Norddeutschen Bundes in seiner Einfühlung in die deutsche Volksseele diese Gefühlswerte in die Fundamente des deutschen Nationalstaates einzubringen beschlossen hatte. Der preußische Sieg bei Sedan brach den Widerstand des Auslands gegen die Schaffung eines deutschen Reiches und verstärkte in Deutschland das Nationalgefühl, so dass Bismarck nunmehr Preußens machtpolitische Ziele - die Schaffung eines starken, einheitlichen Reiches unter preußischer Hegemonie - durchsetzten kann.

Ludwig II.
Ludwig II.
In zähen, mit den einzelnen Staatsministern getrennt geführten Verhandlungen erlangt Bismarck die Zustimmung der süddeutschen Fürsten zum Eintritt in den Norddeutschen Bund. Vor allem Bayern zeigt Vorbehalte: Der bayrische König Ludwig II. schlägt vor, einen Doppelbund zu gründen, an dessen Spitze er und der preußische König treten sollen, oder einen Bund mit wechselndem Vorsitz. Bismarck taktiert gegenüber Bayern. Er kündigt an, Bayern bei Nichtzustimmung aus dem Zollverein auszuschließen und damit wirtschaftlich zu isolieren, gesteht Bayern aber gleichzeitig Sonderrechte zu. Es erhält 6 Stimmen im Bundesrat - Preußen verfügt über 17 - und die Vizepräsidentschaft, es behält eine eigene Post- und Eisenbahnverwaltung, verfügt in Friedenszeiten über ein eigenständiges, unabhängiges Heer und erlangt das Recht, bei Friedensverhandlungen gesondert vertreten zu sein. Außerdem trägt Bismarck den Gedanken, dass der Inhaber des nach dem preußischen bedeutendsten deutschen Thrones, der bayrische König, dem preußischen König die Kaiserkrone antragen müsse. Er hat das König Ludwig II. nicht zuletzt durch Aussetzung einer Pension, die diesem namentlich zur Finanzierung von Bauten willkommen gewesen ist, schmackhaft machen können. Ludwig II. schrieb einen von Bismarck aufgesetzten Brief, den sogenannten "Kaiser-Brief", um darin Wilhelm I. die Kaiserwürde anzutragen.

Bismarck erreichte sein Ziel - am 25. November erkannten die süddeutschen Fürsten den preußischen König Wilhelm I. als Deutschen Kaiser an. Reich, Kaiser und Reichskanzler treten an die Stelle von Bund, Bundespräsident und Bundeskanzler. Die Verträge werden von den Parlamenten ratifiziert, wodurch die neue Reichsgründung ihre Legitimierung erhält.

"Die deutsche Krone auf dem Haupte Ew. Majestät wird dem wieder aufgerichteten Reiche Deutscher Nation Tage der Macht, des Friedens, der Wohlfahrt und der im Schutze der Gesetze gesicherten Freiheit eröffnen." lautete eine Reichstagsadresse für die Annahme der Deutschen Kaiserkrone durch den König von Preußen vom 10. Dezember 1870.

Am 16. April tritt die neue Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.

Ergebnis der ersten Reichstagswahl
Ergebnis der ersten Reichstagswahl
Entsprechend der Verfassung werden die süddeutschen Staaten vom Norddeutschen Bund praktisch annektiert. Sie erhalten zwar einige zusätzliche Sitze im Bundesrat, doch Preußen verfügt über eine ausreichende Mehrheit, um alle Verfassungsänderungen zu blockieren. Der neue Bundesstaat besteht aus fünfundzwanzig Staaten: vier Königreichen (Bayern, Preußen, Sachsen und Württemberg), sechs Großherzogtümern, fünf Herzogtümern, sieben Fürstentümern und drei freien Städten. Die Staaten behalten einige Reservatrechte. Die Königreiche haben eigene Streitkräfte, die nur im Kriegsfall unter dem Oberkommando des Kaisers eine deutsche Armee bilden. Die Souveränität des Kaisers findet offiziell Ausdruck im Erbvorsitz des Bundesrates. Er ist mit beträchtlichen Machtbefugnissen ausgestattet. Er kann Bundesrat und Reichstag einberufen und auflösen, ernennt den Kanzler und die Staatssekretäre.

Die Eröffnung des Reichstages im Weißen Saal des Königlichen Schlosses zu Berlin durch Kaiser Wilhelm II. am 25. Juni 1888 anläßlich seiner Thronbesteigung
Die Eröffnung des Reichstages im Weißen Saal des Königlichen Schlosses zu
Berlin durch Kaiser Wilhelm II. am 25. Juni 1888 anläßlich seiner Thronbesteigung

Das Reichstagsgebäude in Berlin
Das Reichstagsgebäude in Berlin

Die erste Sitzung des Reichstages findet im Berliner Stadtschloss statt. Der Kaiser sitzt auf dem Thron Heinrichs III., der zu diesem Anlass aus Goslar herbeigeholt worden ist. Wilhelm I. ist von Fürsten und Generälen in prächtigen Paradeuniformen umgeben, so dass die eher trist gekleideten Abgeordneten dagegen wie unbedeutende Beisteher erscheinen.

Unter dem Eindruck der grandiosen Siege der Armee Moltkes begrüßen die meisten Deutschen die Reichsgründung mit Begeisterung. Die Geschäftsleute werden noch reicher, die Soldaten baden im Ruhm siegreich geschlagener Schlachten, die Intellektuellen lassen sich von einer Welle nationaler Begeisterung tragen. Die preußischen Konservativen befürchten, dass ihr geliebtes Land zur Provinz eines Staates wird, in dem das allgemeine Wahlrecht herrscht und in dem eine habgierige und ungehobelte Bourgeoisie den Ton angibt.

Das Deutsche Reich ist ein autoritärer Staat und sein Parlament ist trotz seiner Wahl durch allgemeines Männerwahlrecht nur mit begrenzten Vollmachten ausgestattet. Die Monarchie bleibt unangetastet, der Adel behält seine privilegierte Stellung und die Armee wird weiter gestärkt. Im ganzen Reich wurden zum Gedenken an die drei Kriege zur Reichseinigung unzählige Denkmäler errichtet, z.B. die Siegessäule in Berlin.

Das Deutsche Reich gründet sich als Ergebnis des Deutsch-Französischen Krieges auf Blut und Eisen und ist nicht das Endprodukt eines friedlichen und demokratischen Prozesses. Es bestand in dieser Form bis zum Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918.

Karte des Deutschen Bundes 1815

 

Der Oberrhein.
Sie haben ihn da oben,
Den alten deutschen Rhein,
Daher soll stets gehoben
Das Schwert des Deutschen sein.
Mit welcher Schalkheit raubte
Der Ludwig uns das Land,
Weil Deutschland mit dem Haupte
Des Reichs in Fehde stand.
O Elsaß, o Lothringen,
O Metz, Toul und Verdun,
Wir woll'n dich wiederbringen
Zum alten deutschen Rhein.
So woll'n wir's wieder haben
Das Gut von unser'm Blut,
Weil dort schon längst begraben
Der deutsche Adler ruht.
Du Straßburg, Burg der Schranken
Von Frankreich und Burgund,
So lang' dort hausen Franken,
Wird Deutschland nicht gesund.
Du Volk aus den Vogesen
Und dem Ardennenwald,
Wir wollen Dich erlösen
Von fremder Truggewalt.
Dein Münster reckt den Finger
Zum Himmelszelt empor
Und drohet dem Bezwinger
Und dem, der ihn verlor.
Dann must auch du vernehmen
Den deutschen Bundesruf
Und dich der Knechtschaft schämen,
Die wälsche Art dir schuf.
Dem Reich und jetzt dem Kaiser
Wohl von des Rheines Strand
Sei du des Weges Weiser
Ins stolze Frankenland.
Und solltest du dich sträuben
Und fühlst die Knechtschaft nicht,
So wollen wir dich treiben
Zu deiner Kindespflicht.
Der Rhein soll Deutschlands Erbe,
In seinem ganzen Lauf,
Wohl wieder eigen werden.
Rollt Euer Banner auf!
Damit einst deine Kinder
Doch mögen Deutsche sein
Und sich der Überwinder
Von ihren Vätern freun.
So wollen wir ihn haben
Den alten deutschen Rhein;
Dann erst wird ganz begraben
Die Schmach der Deutschen sein.


(Lieder für Soldaten, 1876)