Nachdem der Deutsche Bund 1848 schon einmal Krieg
gegen Dänemark geführt hatte, regelte ab 1852 das Londoner Protokoll die Lage
in Schleswig-Holstein. Es stellte im wesentlichen die Vorkriegszustände wieder
her: Die Integrität der dänischen Monarchie wurde anerkannt und Schleswig durfte
nicht uneingeschränkter Teil Dänemarks werden. Allerdings durfte Dänemark die
beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein verwaltungsmäßig trennen. Diese erkannten
das Protokoll nie an.
| Generalfelsmarschall Graf von Wrangel |
Dänemark verkündet eine Verfassung für Schleswig, die dieses
dem dänischen Staat einverleibt und Holstein abtrennt. Dagegen erhob der Deutsche
Bund Einspruch und verfügte am 1. Oktober 1863, nachdem die Verfassung nicht
zurückgenommen wurde, die Bundesexekution in den Herzogtümern. Nach dem Tode
des bisherigen dänischen Königs, Friedrich VII., folgte, gemäß dem Londoner
Protokoll, Christian IX. ihm auf den Thron. Die Bevölkerung der beiden Herzogtümer
sah aber nicht in ihm den rechtmäßigen Erben des Thrones, sondern Prinz Friedrich
von Augustenburg. Dieser erklärte am 19. November 1863 seinen Regierungsantritt
als Herzog Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein. Am 12. Dezember befahl
die dänische Regierung den Abzug ihrer Truppen aus Holstein und am 23. Dezember
marschierten 12.000 Sachsen und Hannoveraner dort ein. Nach dem Abzug der
Dänen wurde Friedrich VIII. als Landesherr ausgerufen.
Österreich und Preußen fühlten sich an das Londoner Protokoll gebunden und
verlangten vom Deutschen Bund die Ausweisung Friedrich VIII., dem das Protokoll
die Regierung nicht zugestand, aus Schleswig-Holstein. Der Bund lehnte dies
ab und weigerte sich daher, sich weiteren Aktionen Österreichs und Preußens
anzuschließen. Diese gingen nun allein vor. Sie verlangten binnen 48 Stunden
von Dänemark die Aufhebung der Verfassung für Schleswig, die dem Londoner
Protokoll wiedersprach. Sonst müssten sie Schleswig als Pfand besetzen. Im
Vertrauen auf die früher bewiesene Schwäche und Uneinigkeit Deutschlands und
im Vertrauen auf die Hilfe der fremden Mächte, besonders Englands, wies Dänemark
die Forderung am 18. Januar 1864 zurück. Österreich und Preußen erklärten
daraufhin, dass sie das Londoner Protokoll nicht mehr als bindend betrachten
und ihre Truppen, 28.500 Österreicher (unter Freiherr von Gablenz) und 43.500
Preußen (unter Prinz Friedrich Karl von Preußen), in Holstein einmarschieren
ließen. Den Oberbefehl über die verbündeten Truppen wurde dem preußischen,
mittlerweile achtzigjährigen, Generalfelsmarschall Graf von Wrangel übertragen.
Theodor Storm
»Die Gräber in Schleswig«
Nicht Kranz, noch Kreuz, das Unkraut wuchert tief;
Denn die der Tod bei Idstedt einst entboten,
Hier schlafen sie, und deutsche Ehre schlief
Hier dreizehn Jahre lang bei diesen Toten.
Und dreizehn Jahre litten jung und alt,
Was leben blieb, des kleinen Feindes Tücken,
Und konnte nichts, als, stumm die Faust geballt,
Den Schrei des Zorns in ihrer Brust ersticken.
Die Schmach ist aus; der eh'rne Würfel fällt!
Jetzt oder nie! Erfüllet sind die Zeiten,
Des Dänenkönigs Totenglocke gellt;
Mir klinget es wie Osterglockenläuten!